Ist Ihre Mieterhöhung rechtens?

Laden Sie das Schreiben Ihres Vermieters hoch. Wir prüfen es in wenigen Minuten nach den Vorgaben des § 558 BGB — verständlich erklärt, auf Wunsch mit fertigem Antwortschreiben.

Ihre Antwortfrist: bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang (§ 558b BGB).

Ersteinschätzung kostenlos — Sie zahlen erst für den vollständigen Bericht.

Geprüft nach Gesetz

20 %
Kappungsgrenze in drei Jahren
15 %
in angespannten Wohnungsmärkten
§ 558 BGB
Grundlage jeder Prüfung
7
automatisierte Prüfkriterien

Ablauf

So funktioniert es

  1. 1

    Schreiben hochladen

    Foto oder PDF genügt — oder Sie fügen den Text direkt ein.

  2. 2

    Angaben bestätigen

    Wir lesen das Schreiben, Sie prüfen die erkannten Angaben.

  3. 3

    Ergebnis erhalten

    Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Der vollständige Bericht erklärt jeden Punkt — mit fertigem Antwortschreiben.

Prüfumfang

Was wir prüfen

Mietlot prüft Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB anhand von sieben gesetzlichen Kriterien.

Formale Anforderungen

  • Schriftform an alle Mieter (§ 558a BGB)
  • Zulässige Begründung, z. B. Mietspiegel (§ 558a BGB)
  • Richtiger Absender, richtige Empfänger

Inhaltliche Anforderungen

  • Kappungsgrenze 20 % bzw. 15 % (§ 558 Abs. 3 BGB)
  • Jahressperrfrist von zwölf Monaten (§ 558 Abs. 1 BGB)
  • Zustimmungsfrist korrekt berechnet (§ 558b BGB)
  • Ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 Abs. 2 BGB)

Modernisierungserhöhungen, Staffel- oder Indexmieten und Betriebskostenabrechnungen prüfen wir aktuell nicht — das sagen wir Ihnen, bevor Sie bezahlen.

Details zum Prüfumfang

Beispiel

So sieht Ihr Bericht aus

Fiktive Beispieldarstellung — keine echte Prüfung.

Preise

Kostenlose Ersteinschätzung

Kostenlos

Anzahl und Kategorie der gefundenen Punkte, ohne Details.

Komplett-Check

Preis wird geladen …

Vollständiger Bericht mit allen Erklärungen und Fristen.

Premium

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Wie Komplett-Check, zusätzlich Musterbriefe (alle drei Varianten) und Erinnerungs-E-Mails.

Stellt sich heraus, dass Ihr Schreiben außerhalb unseres Prüfumfangs liegt, erstatten wir den vollen Kaufpreis.

Hintergrund

Was regelt § 558 BGB?

Ihr Vermieter darf die Miete nicht frei erhöhen: Zulässig ist höchstens die ortsübliche Vergleichsmiete — das, was vergleichbare Wohnungen in Ihrer Gegend kosten.

Dazu kommt die Kappungsgrenze: höchstens 20 % Erhöhung innerhalb von drei Jahren, in vielen Städten nur 15 %.

Zwischen zwei Erhöhungen müssen mindestens zwölf Monate liegen, und das Schreiben braucht eine zulässige Begründung.

§ 558, § 558a, § 558b BGB

Quellen

Geprüfte Anlaufstellen

Mietlot ersetzt keine Rechtsberatung. Diese Stellen können weiterhelfen.

Häufige Fragen

Ist das Rechtsberatung?

Nein. Mietlot ist eine automatisierte Prüfung anhand gesetzlicher Kriterien und dient Informationszwecken. Es ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich an einen Mieterverein oder eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt für Mietrecht.

Was passiert mit meinem hochgeladenen Brief?

Ihr Brief wird ausschließlich zur Erkennung der Angaben verwendet und danach sofort gelöscht. Gespeichert werden nur die erkannten und von Ihnen bestätigten Angaben.

Was kostet die Prüfung?

Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Der vollständige Bericht kostet einen einmaligen Festpreis — die aktuellen Preise finden Sie im Abschnitt „Preise“.

Wie lange dauert es?

Die kostenlose Ersteinschätzung liegt in der Regel innerhalb weniger Minuten vor. Der vollständige Bericht ist direkt nach dem Kauf verfügbar.

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Automatisierte Prüfung Ihrer Mieterhöhung anhand gesetzlicher Kriterien. Informationszwecke, keine Rechtsberatung.

Hinweis

Mietlot ist eine automatisierte Prüfung anhand gesetzlicher Kriterien und dient ausschließlich Informationszwecken. Es handelt sich nicht um eine individuelle Rechtsberatung und ersetzt keine anwaltliche Beratung. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls wenden Sie sich an einen Mieterverein oder eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt für Mietrecht. Weitere Informationen und Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie beim Deutschen Mieterbund. mieterbund.de